Sterben 2.0: Was passiert mit Daten nach meinem Tod?

Was passiert mit den Daten nach meinem Tod? Digitalnachlass @funnyworld / photocase.de
Digitalnachlass: Was passiert mit den Daten nach meinem Tod? @funnyworld / photocase.de

Datenschutz ist kein leicht verdauliches Thema. Man denkt nicht gerne daran, man sorgt ungerne vor und hat dennoch eine diffuse Angst vor den Konsequenzen, wenn man sich nicht kümmert. Leider endet dieses Dilemma nicht einfach irgendwann, denn digitale Daten überdauern das Leben und werden somit zum digitalen Nachlass. Warum es Sinn macht, sich über das Fortbestehen der eigenen Daten Gedanken zu machen, erklären Dennis Schmolk und Sabine Landes von digital.danach in diesem Gastbeitrag.

1. Digitaler Nachlass – die Daten nach dem Tod

Aber was passiert eigentlich mit Daten nach dem Tod? Das kommt, wie so oft, darauf an. Prinzipiell bleiben Daten bestehen; Verträge laufen weiter, Profile bleiben online, Kosten fallen weiter an. Denn es weiß ja „im Internet“ niemand automatisch, dass eine Person gestorben ist, und selbst wenn, gibt es noch kaum Prozesse, um mit dieser Information etwas anzufangen.

Das stellt die Erben – meist also Eltern, Ehepartner oder Kinder – oft vor erhebliche Probleme. Denn sie sind nicht nur für den analogen, sondern auch für den digitalen Nachlass zuständig. Im analogen Bereich sind die wichtigsten Dinge, die geregelt werden müssen, oft bekannt und zumindest theoretisch zugänglich – (fast) jeder hat die üblichen Sozialversicherungen, das Zeitungsabonnement deutet sich allmorgendlich dezent am Briefkasten an und dass es ein Bankkonto gibt, ist sehr wahrscheinlich. Demgegenüber fehlt es im Digitalen oft schon am ersten Überblick, und das, obwohl es auch hier z.B. Abonnements und Mitgliedschaften zu kündigen gäbe. Versuchen die Erben die digitalen Angelegenheiten zu regeln, kommen sie oft nicht an einer ausführlichen Recherche vorbei – bei der sie durchaus auch auf Daten stoßen können, die der Verstorbene gerne – wie schon zu Lebzeiten – für sich behalten hätte.

2.Welche Daten gehören zum Digitalnachlass?

Im digitalen Raum stellt sich somit zuerst einmal die Frage, wo sich relevante Daten befinden, also auch, welche Dienste der Verstorbene genutzt hat: 
Gibt es da ein Facebook-Profil (vielleicht unter einem mehr oder weniger einfallsreichen Pseudonym), das jetzt verwaist und viele virtuelle Freunde im Ungewissen lässt? Gibt es neben der primären E-Mail-Adresse noch weitere Adressen und Konten, auf die wichtige andere Accounts registriert sind? Hatte der Verstorbene Blogs, Websites, einen Online-Shop oder sonstige Präsenzen, an denen vielleicht auch geschäftliche Verpflichtungen hängen? Eine laufende eBay-Auktion? Oder ein paar hundert Euro bei einem Online-Spielkasino oder 10 Bitcoin auf einem USB-Stick?

Sehr wenige Services (namentlich Facebook und Google) bieten bereits rudimentäre Vorsorgemöglichkeiten für den Fall der Fälle. Andere große Unternehmen reagieren mit etwas Glück zumindest nach ein paar Wochen auf Anfragen der Hinterbliebenen und helfen, ihre Wünsche umzusetzen. Aber auch das ist nicht ganz trivial und entspricht dazu nicht zwingend den Wünschen des Verstorbenen.

3. Was wollte der Verstorbene eigentlich?

Wenn der Verstorbene keine Anweisungen oder zumindest „Guidelines“ hinterlassen hat, stehen die Hinterbliebenen vor dem nächsten Problem: Soll man das Facebook-Profil löschen oder doch lieber in ein Gedenkprofil umwandeln? Wo können rein virtuelle Freunde und Bekannte trauern, wenn alle Spuren aus dem Netz getilgt werden? Andererseits: Arbeitet man nicht Identitätsdieben in die Hände, wenn man einfach alles bestehen lässt?

4. Ohne Vorsorge bleiben viele Fragen offen

Solche Fragen nimmt man häufig auf die leichte Schulter, bis man sie selbst beantworten muss. Und das ist kein Spaß. Fast jeder hat heute mindestens 10 hochrelevante digitale Accounts, Profile oder Websites, viele haben hunderte Accounts, die sie zumindest sporadisch nutzen. Daher sollte sich jeder, der online auch nur mittelgradig aktiv ist (Faustregel: aktiver als die eigenen Eltern), ein bisschen Zeit nehmen und sich über seine virtuelle Identität Gedanken machen: Man kann damit beginnen, alle relevanten Accounts aufzulisten. Gegebenenfalls kann man auch Logins dokumentieren – jeder muss für sich entscheiden, ob er Zugangsdaten aufschreibt, einen Passwortmanager nutzt oder nur die Kontaktdaten der Services hinterlegt. Und dann sollte man zumindest kurz festhalten, was damit passieren soll: „Mein Hundeblog soll Kati weiterführen“; „Facebook soll gelöscht werden“; „meine Flickr-Bilder soll Mama kuratieren, sobald sie sich dafür bereit fühlt“.

Möchte man Daten ganz bewusst vererben, dann legt man diese nach heutigem Stand am besten auf einem physischen Trägermedium ab: Denn nach der aktuellen Rechtsprechung ist es sehr relevant, ob sich Daten etwa auf einer vererbbaren Hardware oder in einer Cloud befinden. Während eine Festplatte oder ein USB-Stick (und damit auch alle Daten, die sich darauf befinden) problemlos vererbt werden kann, ist eine Zugangsberechtigung zu einem Online-Dienst nicht vererbbar.

Dazu hängen bei Accounts heute oft auch andere Leute „mit drin“: Seit „Cloud Computing“ und „Collaboration“ relevante Stichwörter geworden sind, sind Accounts nicht mehr nur Privatsache, wie etwa das Kundenkonto beim digitalen Warenhaus. Und die Beteiligten haben jeweils unterschiedliche Interessen – sei es der Projektpartner, der ein Blog oder eine Website auch nach dem Tod seines Mitstreiters bewahren will, oder ein Freund, dem wichtig ist, dass Bilder nicht von Flickr verschwinden (oder eben doch). Und da berühren wir plötzlich nicht mehr nur die (vielfach erloschenen) Rechte des Verstorbenen …

5. Tote genießen keinen Datenschutz – wohl aber Kommunikationspartner

Der Datenschutz endet mit dem Tod. Aber wenn man beispielsweise die Facebook-Zugangsdaten „vererbt“ (was natürlich gegen Facebooks AGB verstößt), werden auch die Rechte Dritter berührt: Jeder, der mit dem Verstorbenen über beliebig intime Dinge gechattet hat, hat ein Anrecht, dass diese Kommunikation privat bleibt. Dasselbe gilt für E-Mail. Mit cleverer Vorsorge lassen sich hier Katastrophen verhindern – auch für die Hinterbliebenen, die ansonsten noch die eine oder andere unangenehme Überraschung erleben können.

Sabine Landes und Dennis Schmolk beschäftigen sich mit dem Thema digitaler Nachlass. Foto: @Sabrina Kurtz
Sabine Landes und Dennis Schmolk beschäftigen sich mit dem Thema digitaler Nachlass. Foto: @Sabrina Kurtz

Unter https://digital-danach.de bloggen Sabine Landes und Dennis Schmolk rund um das Thema digitaler Nachlass – also um die Frage, was mit Daten, digitalen Werten und der Online-Identität nach dem Tod passiert.

Sabine Landes und Dennis Schmolk haben im November 2017 bereits zum 2. Mal eine Fachkonferenz – die Digina – zum digitalen Nachlass organisiert, auf der sich heutige und künftige Akteure aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern begegnen und austauschen können.

Digitales Erbe und die Verantwortung von Unternehmen

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5 Kommentare

  1. Ein paar interessante Fragestellungen zum Thema Erbe werden in diesem Artikel aufgeworfen. Ich denke, ich werde mich mal darüber informieren eventuell meinen digitalen Nachlass zu regeln. Vor Allem werde ich meine Großeltern auf diese Notwendigkeit aufmerksam machen.

  2. Gut, dass Sie dieses wichtiges Thema ansprechen. Ich überlege mir schon eine vertraute Person auszuwählen, die mit allen Aufgaben rund um das digitale Erbe betraut wird. Interessant, dass die Information auf einem USB-Stick auch zum Digitalnachlass gehört.

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