In den nächsten Jahren werden in den Haushalten analoge Stromzähler gegen digitale ausgetauscht. Da Photovoltaik- und Windkraftwerke mit ihren wetterbedingten Produktionsschwankungen zu immer größeren Problemen in den Stromnetzen führen, haben die Energieanbieter ein großes Interesse daran, Verbraucher dann zum Stromverbrauch zu motivieren, wenn gerade große Kapazitäten verfügbar sind. Die Kunden erhalten Rabatte, wenn sie durch ihr Nutzungsverhalten dazu beitragen, dass Überkapazitäten in den Netzen abgebaut werden können ( = dynamischer Stromtarif).
Eigentlich eine innovative Sache, aber das Internet der Dinge (IoT) – dazu zählen die intelligenten Stromzähler (Smart Meters) – stellt bekanntermaßen in Sachen Sicherheit und Datenschutz eine potentielle Gefahr dar. Wenn die digitalen Stromzähler in den Haushalten installiert sind, entstehen Unmengen an Daten, die den Energieversorgern viel über die Lebensweise ihrer Kunden verraten: wie viele Personen in diesem Haushalt leben, wann sie aufstehen und zu Bett gehen, wie oft sie zuhause sind, zu welchen Zeiten sie kochen oder TV sehen und vieles mehr.
Die Grundlage zur Einführung der neuen Verbrauchsmesser hat der Bundestag 2015 mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende geschaffen und sieht den flächendeckenden Einbau bis 2032 vor.
@Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das Bundesamt für Sicherheit ist zuständig für das Smart-Meter-Gateway. Das intelligente Messsystem besteht im Kern aus einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway, welches die elektronischen Messeinrichtungen im Lokalen Metrologischen Netz (LMN) mit den verschiedenen Marktteilnehmern (bspw. Smart-Meter-Gateway-Administrator im Auftrag des Messstellenbetreibers, Verteilnetzbetreiber oder Energielieferant) im Weitverkehrsnetz (WAN) und dem lokalen Heimnetz (HAN) verbindet. Mehr Infos dazu!
Sicherheitsanforderungen noch nicht erfüllt
Das Gesetz stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit der Software und Hardware der Messstellenbetreiber. Diese Einhaltung muss über Zertifizierungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nachgewiesen werden.
Noch hinkt man den Plänen hinterher. Der Prozess verzögert sich, da die Datenschutzanforderungen von den Smart-Meter-Herstellern, Netz- und Messstellenbetreibern noch nicht erfüllt werden. Die Strombranche rechnet allerdings noch in diesem Jahr mit den ersten Zulassungen.
Smart Meter Gateways: Es entstehen Unmengen an Daten
Theoretisch können Smart-Meter-Gateways Informationen im Sekundentakt liefern. Bisher ist vorgeschrieben, dass diese Geräte alle 15 Minuten Verbrauchswerte an die Messstellen schicken.
Forscher der Fachhochschule Münster haben vor einigen Jahren in einer Studie aufgedeckt, dass bei einem Messtakt von zwei Sekunden ein sehr detailliertes Bild vom Verbraucher erstellt werden kann. Die Forscher erkannten beispielsweise, welche Filme gerade auf dem TV laufen. Ein für den Testzweck generierter Streifen, der Schnitte von hellen und dunklen Szenen im 30s-Wechsel und 10s-Wechsel beinhaltet, konnte mit geringem Analyseaufwand im Stromverbrauchsprofil lokalisiert und aufgezeigt werden.
Der frühere Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar warnte jüngst die Energiekonzerne davor, die technischen Möglichkeiten voll auszureizen. Nicht jede Wohnung müsse ausgelesen werden, es genüge größere Wohneinheiten oder mehrere Einfamilienhäuser zusammenzufassen, so der Datenschützer.
Wie bei jedem Gerät, das Daten elektronisch übermittelt, ist ein intelligentes Messsystem grundsätzlich angreifbar. Aus den gespeicherten Messwerten könnten auch Unbefugte oder Kriminelle leicht Erkenntnisse über Alltag, Gewohnheiten und Lebensstandard der Bewohner gewinnen.
Hämmert zukünftig Energiepolizei an der Türe?
Mit intelligenten Geräten im Haus geht die Überwachung weiter. Nicht nur unsere Computer und Smartphones sind Datenquellen, die bereits ein sehr genaues Bild von uns zeichnen. Umgeben von digitalen Stromzählern, elektronischen Assistenten in Wohn- und Schlafraum oder smarten Autos bleiben uns kaum noch Bereiche, in denen unser Leben nicht aufgezeichnet, gespeichert und bewertet wird.
Smart Home war bislang vor allem ein Spielzeug für Technikbegeisterte. Damit ist jetzt Schluss, denn es kommt per Gesetz in jeden Haushalt.
Was mit der finanziellen Belohnung von Verbrauchern beginnt, die den Strom dann konsumieren, wenn die Versorger das wünschen, kann natürlich auch ins Gegenteil umschlagen, wenn EU und nationale Regierungen den Energiesparwahn immer weiter treiben. Als Fan dystopischer Zukunftsserien wie Black Mirror entsteht vor meinem geistigen Auge bereits ein Bild, in dem Beamte der neuen „Energiepolizei“ an die Haustüre hämmern und Rechtfertigung dafür verlangen, warum der Sprössling mit beinahe 10 Jahren immer noch bei Licht schlafen muss. Und wer hat wieder den Topf mit der Suppe in den Kühlschrank gestellt, bevor sie ganz abgekühlt war?
Ausführliche Informationen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Aktualisierung am 29. August 2018:
U.S.-Bundesberufungsgericht: Smart Meter-Zwang ist verfassungswidrig
Ein U.S.-Bundesberufungsgericht hat festgestellt, das der Zwang zum Einbau von Smart-Meter-Geräten verfassungswidrig ist und gegen das Recht auf Privatsphäre verstößt. Mehr zu dem Urteil (engl.)
Hier geht es zur Newsletter-Anmeldung!