Geht gar nicht!
ZITiS will ins Auto
11. April 2019: Connected Cars bieten für Autofahrer eine Palette an Möglichkeiten – Information, Navigation, Fahrhilfe, Unterhaltung. Die staatliche Hacker-Behörde ZITiS (Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich) kann nun offensichtlich der Verlockung der vielen Sensoren, Mikrophone und Kameras in den Autos nicht widerstehen. Sie möchte sogenannte Staatstrojaner auch in Fahrzeugen einsetzen. Staatstrojaner haben bekanntlich das Ziel, heimlich Sicherheitslücken in Software oder Hardware – in diesem Falle im Auto – auszunutzen, um Menschen digital überwachen zu können.
Netzpolitik: Staatstrojaner ZITiS will Autos hacken
Die Behörde könnte künftig jedes Gespräch, die Musikauswahl bis hin zur Laune des Fahrers live verfolgen. Sie könnte sogar das Steuer übernehmen. Und wenn ZITiS das kann, können das auch andere Hacker. Hier wird technische Sicherheit von staatlicher Seite verhindert – und das bei Kraftfahrzeugen, die heutzutage so computerisiert sind, dass eine Software-Fehlfunktion das Leben von Menschen gefährden kann!
Schützt die Kinder
02. April 2019: „Überwachung im Kinderzimmer“ titelte die Süddeutsche Zeitung den Bericht über den Vorstoß des Innenministers Seehofer, dass der Verfassungsschutz auch Jugendliche unter 14 Jahren beobachten und deren Daten speichern dürfe. Der Verfassungsschützer möchten Kinder aus islamistischen oder rechtsextremen Kreisen im Blick behalten und deren elektronische Geräte durchsuchen dürfen. Vor allem Messengerdienste und Gamingplattformen sollen infiltriert werden dürfen.
Der Staat dringt immer tiefer in das Privatleben seiner Bürger ein (siehe auch Beispiele unten) – und jetzt hat er Kinder im Visier, die in diesem Alter nicht strafmündig und besonders schützenswert sind. Da braucht es keinen Verfassungsschutz, sondern Sozialarbeiter! Diese Kinder müssen vor ihren Eltern geschützt werden.
Demokratie erlaubt keine Privatsphäre?!
25. März 2019: In einer Demokratie gebe es keinen legitimen Nutzen für das Darknet, sage Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium auf dem Europäischen Polizeikongress im Februar. Wer das Darknet nutze, der führe in der Regel nichts Gutes im Schilde, so der Politiker. Im März einigte sich der Bundesrat, dass es einen neuen Straftatbestand (§ 126a) für das Betreiben von illegalen Darknet-Handelsplätzen geben wird. Der Gesetzesentwurf wird demnächst dem Bundestag vorgelegt.
SZ: Demokratie braucht Freiräume im Netz
Mit diesem Vorstoß ist unsere IT-Sicherheit und Privatsphäre gefährdet. Man denke an investigative Journalisten, Whistleblower, Oppositionelle in Diktaturen oder Menschenrechtsaktivisten. Sie kämpfen nicht um Privatsphäre, sondern häufig um ihr Leben. Die Richtung des Bundesinnenministeriums ist klar – ein Verbot jeglicher Verschlüsselung. Wenn eine Person versucht, ihre Privatsphäre zu schützen, dann steht sie zukünftig schon im Generalverdacht kriminellen Wirkens. Das ist weit weg von Demokratie!
Alarmanlage mit integrierter Wanze
07. März 2019: Google hat in seine Alarmanlage Nest Secure ein Mikrofon eingebaut ohne die Kunden darüber zu informieren. Das Mikrofon wurde jedenfalls nicht in den technischen Details des Geräts aufgelistet. Verraten hat sich Google selbst: Sie gaben kürzlich bekannt, dass Nest Secure nun auch über den Google Assistant mit Sprachbefehlen gesteuert werden kann. Dazu braucht die Alarmanlage aber ein Mikrofon.
heise.de: Googles Alarmanlage hat ein Mikrofon, von dem niemand wusste
Und jetzt wieder die bekannte Nummer, die große Datenriesen immer häufiger fahren: Google gibt sich zerknirscht, entschuldigt sich und weist im Nachgang das Mikrofon aus. Die Fakten sind aber geschaffen. Unklar ist, ob Google oder Hacker das Mikrofon in den Nest-Geräten aktiviert hatten, nachdem sie installiert wurden. Wie heißt das altmodische Wort, das Kunden schätzen? Vertrauen! Wieder ein Beispiel dafür, warum wir mit smarten Geräten sehr sensibel in häuslicher Umgebung umgehen sollten und niemals die Sicherheitsvorrichtungen vom Hersteller übernehmen sollten.
„Alexa, was hat die Stadt Bochum …“
25. Februar 2019: Sollten Sie sich demnächst ins Rathaus der Stadt Bochum verirren, werden Sie Alexa begegnen. Nein, das ist keine städtische Angestellte an der Informationsstelle. Das ist der „smarte“ Lautsprecher von Amazon Echo. Im Rathaus können Besucher seit 2017 Fragen rund um städtische Belange stellen, die Alexa beantwortet. Die Marketing-Abteilung der Stadt Bochum ist mächtig stolz auf diese Innovation.
datenschutz-notizen.de: Alexa im Bürgeramt Bochum
Hüstel, es gibt wohl keinen Datenschutz-Experten in Bochum, der die Marketingabteilung beraten beziehungsweise gebremst hat?! Die Stimme eines Alexa-Benutzers (der Fragesteller) zählt zu personenbezogenen Daten und die praktische Auskunftei verstößt damit gegen die DSGVO. Wenn schon ihre Stadt so verantwortungslos mit den Daten der Bürger umgeht, worauf müssen sich dann die Bochumer noch einstellen?
Es gibt dazu eine Anfrage an die Bundesdatenschutzbeauftragte! Bin gespannt!
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