Computerfuzzis sind halt keine Autohersteller

Das Durchwinken des NetzDG ist der Höhepunkt eines deutschen Staatsversagens

NetzDG © knallgrün / photocase.de
NetzDG © knallgrün / photocase.de

Dass sich unsere Regierung und das zuständige Bundesverkehrsministerium vor deutschen Autokonzernen wegducken, selbst wenn selbige sich einmal so richtig daneben benehmen, verwundert nicht wirklich. Zu dicht ist das Netz der gegenseitigen Abhängigkeiten und Gefälligkeiten. Too big to fail, auch vor dem Hintergrund mehrerer Hunderttausend Arbeitsplätze. Eine Beschädigung der deutschen Vorzeigebranche kommt einem Dolchstoß ins Herz unseres Landes gleich. Entsprechend spült man einen Schadstoffskandal weich und füttert das Volk mit Wechselprämien, damit sich schlussendlich nur noch militante Umweltaktivisten und kleingeistige Idealisten ernsthaft aufregen.

Wen kümmert es da, dass es das Internet und die digitalen Medien, verbunden mit der vermutlich tiefgreifendsten Veränderung unserer Gesellschaft seit der Industrialisierung, seit Jahren nicht wirklich auf die politische Agenda unserer Regierung und der großen Parteien schaffen (Ok, Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner klammern wir einmal aus)? Das Durchwinken des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, kurz NetzDG, ist dabei nur der vorläufige Höhepunkt eines deutschen Staatsversagens in Sachen Neuland, das bereits seit Jahren stattfindet und eine bemerkenswerte Kurzsichtigkeit der Politik offenbart.

Wir brauchen ein Digital-Ministerium

Die Digitalisierung hat längst einen Stellenwert erreicht, der dem der Automobilisierung der Bevölkerung im vergangenen Jahrhundert in nichts nachsteht. Es wäre höchste Zeit ein mit Fachleuten besetztes neues Ministerium ins Leben zu rufen, um sich als Staat den Herausforderungen der digitalen Welt zu stellen, um die Zukunft zu gestalten und unsere Gesellschaft vor deren Gefahren bestmöglich zu schützen. Aber anstatt eine sinnvolle „digitale Straßenverkehrsordnung“ zu erarbeiten und in allen drei Säulen unseres Rechtsstaats fest zu verankern, überlässt man es dem Bundesjustizminister ein einziges Gesetz auf den Weg zu bringen, das mal so nebenbei die Verantwortung für Recht und Ordnung in Online-Deutschland auf private Unternehmen überträgt. Und zwar primär auf genau jene amerikanischen Datenkonzerne, die sich bislang, außer durch ihre schiere Finanzmacht und der Gier nach unseren intimsten Geheimnissen, vor allem dadurch ausgezeichnet haben, dass sie die deutsche Rechtsprechung nicht wirklich ernst nehmen.

Diese vom Gesetzgeber ernannten Firmen spielen – unter Androhung drakonischer Strafen bei Zuwiderhandlung (sind ja keine Autokonzerne) – seit Anfang dieses Jahres Richter und Henker und überwachen unsere Veröffentlichungen in sozialen und anderen Netzwerken auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte, beziehungsweise gehen entsprechenden Anzeigen nach. Neudeutsch „Hate-Speech“ und sonstige strafbaren Veröffentlichungen möchte man damit binnen 24 Stunden löschen lassen.

Justiz ist außen vor

Dabei gibt es mehrere gravierende Konstruktionsfehler bei diesem Gesetz: Der wohl wichtigste: Die deutsche Justiz ist bei der Umsetzung dieser Art der Netzzensur komplett außen vor und die Bestrafung von Autoren – also Löschung ihrer Beiträge – erfolgt ohne rechtliche Prüfung des Sachverhalts nur durch Augenschein von Privatpersonen oder – nicht besser – automatisiert durch Algorithmen. Da es sich bei den relevanten Unternehmen nahezu ausschließlich um marktbeherrschende Konzerne handelt, kann es Autoren passieren, dass sie faktisch zum Offline-Dasein verdammt werden, sollten sie sich nicht in Selbstzensur üben.

Und letzteres ist womöglich notwendig, wenn Veröffentlichungen nicht dem zweiten wichtigen Konstruktionsfehler des NetzDG zum Opfer fallen sollen: dem fehlenden Schutz vor zu viel des Guten. Bereits in den ersten Stunden des Jahres sorgten gelöschte Tweets und gesperrte Konten von AfD-Politikerin Beatrix von Storch, dem Satiremagazin Titanic oder der Journalistin Sophie Passmann für Schlagzeilen. Es traf sogar einen Tweet vom Wegbereiter des NetzDG: Bundesjustizminister Heiko Maas. Offensichtlich haben die Netzwerkbetreiber – in diesem Falle Twitter – pflichtbewusst ihre Aufgabe erfüllt.

Wie sich solche Fälle künftig auf unsere Meinungsfreiheit im Netz auswirken werden, wage ich nicht zu erahnen. Es gab im Vorfeld harsche Kritik von Fachleuten an dem Gesetzesvorhaben, die genau die jetzt eingetretenen Probleme vorhergesehen haben. Und mit den entsprechenden Prioritäten bei der politischen Planung unserer digitalen Zukunft wäre diese Situation vermeidbar gewesen. Aber wie schreibt der Berliner Korrespondent der Frankfurter Allgemeine Zeitung, Dr. Hendrik Wieduwilt, in der aktuellen Ausgabe der IT-Fachzeitschrift c’t so schön: „Ihnen, liebe Computerfuzzis, hört keine Sau zu!“. Es ist leider so, dass Fachleute aus den Bereichen Internet, Digitalisierung und Datenverarbeitung in der Politik unseres Landes derzeit schlechte Karten haben. Wir sind halt keine Autohersteller.

  • Aktualisierung am 20. Juni 2018: 
    Weit weniger Beschwerden als erwartet – nämlich 318 Meldungen wegen möglicher Pflichtverstöße – gingen bis zum 20. April 2018 im Rahmen des Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ein, wie aus einer Anfrage des Informationsfreiheitsgesetzes hervorgeht.

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Ein Kommentar

  1. Sehr gut das Problem auf den Punkt gebracht!

    Ich würde gerne das hier noch drauf setzen:
    nachdem sich unser Digitalminister Alexander Dobrindt die letzten Jahre wegen wichtigeren Prioritäten (z.B. PKW-Maut) nicht um das Thema Digitalisierung kümmern konnte, werden digital Projekte, die es dann mal im Alleingang selbst versuchen in den Sand gesetzt (z.B. das digitale Anwaltspostfach – €30 Mio), weil es keine sichere Infrastruktur gibt, über die man mit Behörden kommunizieren könnte.

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