Wann kommt endlich die E-Privacy-Verordnung?

  • Die E-Privacy-Verordnung regelt, wer unseren Datenspuren folgen darf
  • Die Pläne für dieses EU-Regelwerk liegen vor, aber die Umsetzung verschiebt sich immer weiter nach hinten
  • Wirtschaftsverbände wehren sich gegen die Verordnung

Die E-Privacy-Verordnung (EPVO) ist neben der DSGVO als weitere Säule der EU-Datenschutzreform geplant. Bereits Anfang 2017 legte die EU-Kommission dazu einen Entwurf vor. Ob Online-Shopping, Chatten oder digitales Zeitunglesen – mit dem neuen Gesetz sollen die Vertraulichkeit der Kommunikation und Integrität der Endgeräte der Nutzer geschützt werden. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, die Telekommunikationsdienste betreiben, sowie kommerzielle Medien, die personalisierte Werbung einsetzen (Tracking, Cookies), zu neuen Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen. Seit Monaten geht nichts voran. Der Europäische Rat konnte sich bislang noch nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen.

Kernpunkte der E-Privacy-Verordnung:

Kommunikationsverarbeitung nur mit Einverständnis: Telefonate, E-Mails oder SMS sind bisher im Telekommunikationsgesetz geregelt. Zusätzlich sollen Inhalte und Metadaten von WhatsApp, Skype oder Facebook-Messenger nur verwertet werden, wenn Nutzer ihr Einverständnis geben.

Do not Track: Bislang findet Tracking meist ohne Wissen und Erlaubnis der Anwender statt. Die neue Verordnung sieht vor, dass Nutzer bei ihrem Browser oder Smartphone-Betriebssystem bestimmen können, was sie in Sachen Tracking erlauben. Privacy-by-Default-Einstellungen sollen der Standard für elektronische Kommunikation werden.

Recht auf Verschlüsselung: EU-Mitgliedstaaten soll es nicht gestattet sein, das Verschlüsselungsrecht zu verletzen. Datenschutzbehörden sollen Berichte über staatliche Zugriffe erstellen (Transparenz).

Offline-Tracking: Es soll verhindert werden, dass individuelle Bewegungsprofile ohne Erlaubnis der Betroffenen erstellt werden.

Starker Widerstand aus der Wirtschaft

Die E-Privacy-Verordnung sollte eigentlich mit der DSGVO im vergangenen Jahr in Kraft treten. Der EU-Ministerrat verzögert jedoch seit Monaten die Verhandlungen über die Verordnung. Grund ist eine heftige Gegenwehr aus der Wirtschaft. Vor allem Verlage und Online-Medien sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr. „Diese Verordnung stellt etablierte und von den Verbrauchern akzeptierte Geschäftsmodelle in Frage und negiert fundamentale Prinzipien der Digitalen Wirtschaft. Das Internet, wie wir es heute kennen, wird es damit nicht mehr geben“, befürchtet Vizepräsident Thomas Duhr vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V..

An dieser Stelle sei mir die Anmerkung erlaubt, dass ich dieses angeblich etablierte und akzeptierte Geschäftsmodell nicht tolerieren möchte. Gegen Werbung ist nichts einzuwenden – gegen parasitäres Ausspähen schon!

Datenschützer drängen auf Regelung

Der Bundesdatenschutzbeauftrage Ulrich Kelber äußerte in einer Pressemitteilung seinen Unmut über die Verzögerung „Es ist eine Sache, diese zugegebenermaßen ambitionierte Frist nicht halten zu können. Das entschuldigt aber nicht den Umstand, dass seit über einem Jahr inhaltlich keine wirklichen Fortschritte erzielen werden konnten, sondern stattdessen versucht wird, das angestrebte Datenschutzniveau abzusenken“, so der Datenschutzbeauftrage in einer Mitteilung.

Andere Netzaktivisten und Datenschützer wie beispielsweise die Verbraucherzentralen, digitalcourage, die Digitale Gesellschaft und 13 weitere Verbände haben einen offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier geschickt, mit der Aufforderung, dass die Bundesregierung die Verhandlungen über die E-Privacy-Verordnung endlich voranbringt. Auch sie befürchten, dass der EU-Rat die Reform zu einer Aushöhlung des Datenschutzniveaus nutzt.
Der europäische Datenschutzausschuss EDSA hat ebenfalls im März 2019 den europäischen Gesetzgeber aufgefordert, die Verordnung schnellstmöglich zu verabschieden.

Bundesminister will Verschlüsselung schwächen

Der jüngste Vorstoß von Bundesinnenminister Horst Seehofer lässt befürchten, dass die Bundesregierung ebenfalls die Verordnung verhindern möchte. Der CSU-Politiker will Sicherheitsbehörden Zugang zu standardmäßig Ende-zu-Ende verschlüsselten Chats und Telefonaten ermöglichen. Auf richterliche Anordnung sollen Messenger-Dienste die Kommunikation ihrer Nutzer mitschneiden und an die Behörden weiterleiten – unverschlüsselt. Das läuft dem „Recht auf Verschlüsselung“ – wie es die E-Privacy-Verordnung bisher vorsieht – zuwider.

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