Bildrechte: Was bei Schnappschüssen (nicht) erlaubt ist

Was Sie beim Knipsen beachten sollten, Bildrechte @Duftomat / photocase.de
Was Sie beim Knipsen beachten sollten, Bildrechte @Duftomat / photocase.de

Kein Grillabend, ohne dass das saftige Steak auf der Feuerstelle per Handyklick dokumentiert wird. Keine Party, bei der beste Freunde nicht das Glas heben und dabei in die Kamera grinsen. Dabei handelt es sich in der Regel um Erinnerungsfotos, die im privaten Umfeld entstehen. Aber auf dem Weg in Facebook, Instagram, Snapchat und sonstige soziale Kanäle werden sie ganz schnell öffentlich.

Das Fotomodel muss gefragt werden

Aber nicht nur der Fotograf, auch die abgebildete Person darf mitreden. Da greift der Persönlichkeitsschutz (§ 22 KunstUrhG Das Recht am eigenen Bild) der Personen, die auf dem Foto zu sehen sind. Jeder Mensch darf selbst bestimmen, was mit einem Foto passiert, auf dem er erkennbar abgebildet ist und hat das Recht, einer Veröffentlichung zuzustimmen oder sie eben auch abzulehnen. Allerdings gibt es Ausnahmen für Personen des öffentlichen Interesses. Promis (Politiker, Künstler) etwa dürfen im Rahmen von öffentlichen Auftritten abgebildet werden. Es muss auch keine Zustimmung von Personen eingeholt werden, die nur als „Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen“ (§ 23 KunstUrhG). Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass die Örtlichkeit im Vordergrund steht und nicht die Personen.

Und auch „kleine“ Models haben Rechte: Für Fotos mit Kindern braucht man die Erlaubnis der Eltern. Wenn Kinder älter als sieben Jahre sind, sollten sie gefragt werden. Sobald ein Kind 14 Jahre als ist, müssen Erwachsene es ausdrücklich fragen, ob sie ein Foto von ihm verwenden dürfen. Achtung, ihr lieben Eltern: Selbst Ihr könnt nicht völlig frei über die Bildrechte Eurer Kinder entscheiden.
Hier eine sehr lesenswerte Beschreibung von Rechtsanwalt Boris Burow in „Basicthinking“: Was Eltern droht, wenn sie den Datenschutz ihres Kindes missachten.
Ärztezeitung: Eltern fehlt das Feingefühl für digitale Rechte

Privaträume sind geschützt

Privatsphäre anderer Menschen beim Fotografieren respektieren @axelbueckert / photocase.de
Privatsphäre anderer Menschen beim Fotografieren respektieren @axelbueckert / photocase.de

Und bleiben wir mal bei der Gartenparty. Sollte der Besitzer des Gartens dagegen sein, dass das Umfeld des Grills, auf dem das Steak liegt, abgelichtet wird (sprich: der Garten, das Haus, die Küche), ist das unbedingt zu respektieren. Diese „Property Release“, das heißt eine Freigabeerklärung zur Veröffentlichung, benötigen Sie in einigen Fällen auch bei Aufnahmen von öffentlich frei zugänglichen Gebäuden wie Kirchen oder Rathäusern.

 

Zugegeben: Im privaten Bereich eine schriftliche Einwilligung von Freunden einzuholen, klingt ziemlich abstrus, uncool und unrealistisch. Aber dennoch ist ein sensibler Umgang mit der Privatsphäre anderer Menschen beim Verbreiten von Fotos – egal auf welchen (sozialen) Kanälen – angebracht. Fabian Frank, Rechtsanwalt bei iRights.Law, empfiehlt die Privatsphäre-Thematik regelmäßig zu überprüfen: „Es besteht ein enormes Risiko, dass Inhalte sich durch soziale Kanäle verbreiten und Nutzer die Kontrolle auch in rechtlicher Sicht aus der Hand geben“, warnt er auf einer Veranstaltung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien.

 

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